Führerscheine

PKW

Fahrerlaubnis Klasse B

KFZ bis 3,5t z.G.

Mindestalter 17 Jahre bei begleitetem Fahren bzw. 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen AM und L

 

Fahrerlaubnis Klasse B - Schlüsselzahl 197

KFZ bis 3,5t z.G.

Mindestalter 17 Jahre bei begleitetem Fahren bzw. 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen AM und L

 

Ihre Ausbildung findet auf einem Automatik und einem Schaltfahrzeug statt. Die Prüfung absolvieren Sie auf einem Automatikfahrzeug. Damit haben Sie in Ihrer Prüfung eine sorge weniger.

Später dürfen Sie beides fahren, Schalter und Automatik.

 

Anhänger

Fahrerlaubnis Klasse BE

KFZ bis 3,5t z.G. und Anhänger bis 3,5t z.G.

Mindestalter 18 Jahre, bzw 17 bei begeleitetem Fahren

Die Ausbildung kann paralell mit der  Klasse B Ausbildung stattfinden.

 

 

 

Schlüsselzahl B96

KFZ und Anhänger gemeinsam bis 4,25t z.G.

Mindestalter 18 Jahre, bzw 17 bei begeleitetem Fahren

Fahrerschulung OHNE Prüfung!

 

Die Ausbildung kann auch in kleinen Gruppen zusammen mit Freunden stattfinden.

 

Zweiräder

Fahrerlaubnisklasse AM

Kleinkrafträder (Roller)

max. 45 km/h

Mindestalter 15 Jahre

 

 

Fahrerlaubnisklasse A1

Leichtkrafträder

max. 125 ccm

Mindestalter 16 Jahre

 

Fahrerlaubnisklasse A2

Krafträder

max. 35 KW (48 PS)

Mindestalter 18 Jahre

Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 nur Praxisprüfung notwendig!

 

Fahrerlaubnisklasse A

Krafträder

ohne Einschränkug

Mindestalter 24 Jahre, 20 Jahre bei 2 Jahren vorbesitz A2

Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 nur Praxisprüfung notwendig!

 

 

Schlüsselzahl B196

Leichtkrafträder

max. 125 ccm

Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B

Fahrerschulung OHNE Prüfung! Auch auf Automatik möglich.

 

 

Mofa

zweirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h

Mindestalter 15 Jahre

Nur Theorieprüfung notwendig.

 

Landwirtschaftliche

Fahrerlaubnis Klasse L

Traktoren

Bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h

Mindestalter 16 Jahre

Nur Theorieprüfung notwendig.

 

 


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